Bedingungen der Datennutzung
Der Zugang zu Mikrodaten über die Forschungsdatenzentren ist gesetzlich geregelt. Die Nutzung muss beantragt werden und ist an verschiedene Bedingungen geknüpft.
Die Nutzung amtlicher Mikrodaten ist
- gesetzlich geregelt,
- dem Datenschutz verpflichtet,
- adressatengebunden,
- zweckgebunden,
- zeitlich begrenzt,
- vertraglich vereinbart,
- kostenpflichtig.
Gesetzlich geregelt
Die gesetzliche Grundlage, auf der das Angebot der Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder basiert, ist das Bundesstatistikgesetz (BStatG). In diesem ist genau geregelt, unter welchen Bedingungen Daten für wissenschaftliche Projekte zur Verfügung gestellt werden dürfen. Relevant sind hierbei vor allem der § 16 Abs. 1 Nr. 4 für die Bereitstellung absolut anonymer Daten und der § 16 Abs. 6, in der die Möglichkeiten der Bereitstellung formal und faktisch anonymer Daten geregelt sind.
Dem Datenschutz verpflichtet
Die FDZ sind gesetzlich verpflichtet, alle Ergebnisse, die im Rahmen von wissenschaftlichen Nutzungen auf Basis der bereitgestellten Mikrodaten erstellt werden, auf statistische Geheimhaltung zu prüfen. Dies dient dem Schutz der Daten nach § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG). Bei Vorliegen von Einzelfällen sind Sperrungen vorzunehmen, die konsistent über alle erstellten Auswertungen einer Nutzung erfolgen. Nutzende, die bewusst eine Re-Identifizierung von Einzelfällen intendieren, machen sich strafbar und werden von weiteren Nutzungen ausgeschlossen. Bei einer unbeabsichtigten Re-Identifizierung von Einzelfällen sind Nutzende verpflichtet, diese unverzüglich dem FDZ mitzuteilen. Zum Schutz der Daten gehört auch, dass externe Merkmale nur dann an die beantragten Daten angespielt werden dürfen, wenn dies im Vorfeld explizit, möglichst bereits im Rahmen der Antragstellung, mit den FDZ abgestimmt wurde.
Die in den FDZ angewandten Geheimhaltungsregeln, mit denen der Schutz der Daten sichergestellt wird, werden in Kapitel 3 der Broschüre "Regelungen zur Auswertung von Mikrodaten in den Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (FDZ)" beschrieben.
Adressatengebunden
Nutzungsberechtigt sind wissenschaftliche Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung. Dies sind Hochschulen (wie beispielsweise Universitäten) sowie wissenschaftliche Institute. Wird von einer wissenschaftlichen Einrichtung zum ersten Mal ein Nutzungsantrag eingereicht, wird deren Nutzungsberechtigung rechtlich geprüft. Der Prüfprozess nimmt im Regelfall mehrere Wochen in Anspruch. Die Daten dürfen nur von Personen genutzt werden, die der nutzungsberechtigten Einrichtung angehören, also dort immatrikuliert sind oder im Rahmen einer Qualifikationsarbeit betreut werden sowie Personen, die dort angestellt sind oder einen Gastwissenschaftsstatus haben. Darüber hinaus ist es für die Nutzung von Scientific Use Files und dem Besuch eines Gastwissenschaftsarbeitsplatzes erforderlich, dass die nutzenden Personen auf die statistische Geheimhaltung nach § 16 Abs. 7 BStatG verpflichtet wurden. Diese Verpflichtung kann in jedem statistischen Amt durchgeführt werden.
Zweckgebunden
Die Nutzung amtlicher Mikrodaten ist ausschließlich für wissenschaftliche Forschungsprojekte möglich. Dies können z. B. Qualifikationsarbeiten wie Master- oder Doktorandenarbeiten sein, aber auch drittmittelfinanzierte Forschungsprojekte, Eigenmittelprojekte oder Forschungsarbeiten im Auftrag von Ministerien. Die Mikrodaten dürfen ausschließlich für das im Rahmen der Antragstellung beschriebene Projekt genutzt werden. Sollen die Daten auch in einem anderen Zusammenhang ausgewertet werden, ist hierfür ein separater Nutzungsantrag zu stellen. Im Kontext des beschriebenen Projekts dürfen mehrere Publikationen entstehen.
Zeitlich begrenzt
Die reguläre Laufzeit der Datennutzung beträgt drei Jahre, wobei die Laufzeit einmalig um weitere drei Jahre (kostenpflichtig) verlängert werden kann. Diese Befristung gilt auch bei Inanspruchnahme des ermäßigten Nutzungsentgelts für Promovierende. Bei Inanspruchnahme der Ermäßigung für Studierende dürfen die Daten dagegen nur ein Jahr genutzt werden, eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Die zeitliche Begrenzung resultiert aus der Zweckbindung der Datennutzung für Forschungsprojekte, bei denen es sich definitionsgemäß um zeitlich befristete Aufgaben handelt. Für wissenschaftliche Daueraufgaben dürfen die Daten nicht bereitgestellt werden. Innerhalb der regulären Laufzeit können die Nutzungen kostenpflichtig um weitere Statistiken, zusätzliche Erhebungsjahre oder externe Merkmale erweitert werden. Im Rahmen eines Peer-Review-Prozesses von Veröffentlichungen auf Basis von Mikrodaten in den FDZ besteht die Möglichkeit, kostenpflichtig eine Ruhephase von maximal drei Jahren zu beantragen.
Vertraglich vereinbart
Für die Nutzung der Daten wird zwischen der beantragenden wissenschaftlichen Einrichtung und den FDZ ein Nutzungsvertrag geschlossen. Im Vertrag ist die Laufzeit der Datennutzung festgelegt und es werden Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien geregelt. Dazu gehört beispielsweise aufseiten der FDZ die Pflicht zur Datenbereitstellung und aufseiten der Einrichtung bzw. der Datennutzenden die Pflicht der statistischen Geheimhaltung. Der Vertrag regelt auch weitere Rahmenbedingungen der Datennutzung, wie beispielsweise die Verpflichtung der Datennutzenden, beim Aufsuchen eines Gastwissenschaftsarbeitsplatzes keine mobilen Endgeräte (z. B. Handy, Laptop), mit denen externes Zusatzwissen erlangt oder aufgezeichnet werden kann, mitzuführen.
Der Vertrag regelt auch die für Publikationen zu verwendende Zitation der genutzten amtlichen Mikrodaten. Darüber hinaus ist vertraglich geregelt, dass den FDZ nach Abschluss des Forschungsprojektes mindestens ein Belegexemplar der Publikation(en) in gedruckter oder elektronischer Fassung zur Verfügung zu stellen ist.
Kostenpflichtig
Die Nutzung der Daten ist entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgelts ist abhängig von der Anzahl der beantragten Statistiken, Erhebungsjahre und Zugangswege. Zusätzliche Kosten entstehen, wenn die beantragten Daten nicht zum Standardangebot gehören, sondern speziell für ein Projekt aufbereitet werden müssen (projektspezifische Aufbereitung). Auch Erweiterungen um weitere Statistiken, zusätzliche Erhebungsjahre oder externe Merkmale sind kostenpflichtig.
Weitere Informationen zu den Entgelten finden Sie unter Entgelte.
Ihre Fragen zu den Bedingungen der Datennutzung
Im Rahmen einer Testphase beantworten die FDZ Fragen zu den Bedingungen der Datennutzung im Forum4MICA, der Plattform für den öffentlichen Austausch zur Nutzung von Forschungsdaten der Sozial-, Bildungs-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften. Sie finden im Forum bereits Antworten auf häufige Fragen und können nach einer kostenfreien Registrierung eigene Fragen stellen.
Den Forumsbereich für Fragen zu den Bedingungen der Datennutzung finden Sie hier.