Seit 1994 gibt es den gesetzlich festgelegten Risikostrukturausgleich (RSA), an dem bis auf die Landwirtschaftlichen Krankenkassen alle Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beteiligt sind. Dieses Finanzausgleichsverfahren ermöglicht es, die durch unterschiedliche Versichertenstrukturen entstehenden Ungleichverteilungen in den Beitragseinnahmen und Leistungsausgaben der Krankenkassen auszugleichen. Hintergrund dieser politischen Diskussion ist die seit 1996 bestehende freie Kassenwahl, die zu einer erhöhten Risikoselektion – einem Wettbewerb der Krankenkassen um „positive“ Risiken, also junge und gesunde Mitglieder - führt. Die Berechnung des Beitragsbedarfs der Krankenkassen, also des jeweiligen ausgleichenden Geldbetrages, erfolgt über die Merkmale Geschlecht, Alter und Nicht-Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Ist der Beitragsbedarf größer als die Finanzkraft, besteht für die jeweilige Krankenkasse ein Ausgleichsanspruch, im umgekehrten Fall eine Ausgleichsverpflichtung...